Rechtsprechung
   BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,41
BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55 (https://dejure.org/1956,41)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1956 - II ZR 79/55 (https://dejure.org/1956,41)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1956 - II ZR 79/55 (https://dejure.org/1956,41)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,41) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 90
  • NJW 1957, 17
  • NJW 2017, 3076
  • MDR 1957, 347
  • DB 1956, 1176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 06.12.1933 - I 136/33

    1. Kann die Ausgleichspflicht der aus unerlaubter Handlung haftenden

    Auszug aus BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist gegenüber weitreichenden Freizeichnungsklauseln in Formularverträgen oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederholt eine kritische Stellungnahme zum Ausdruck gekommen und dabei hervorgehoben worden, daß die Zulässigkeit eines solchen Haftungsausschlusses oder einer solchen Haftungsbeschränkung nicht nur durch § 276 Abs. 2 BGB, sondern weitgehend auch durch § 138 BGB eingeengt werde (RGZ 143, 24; JW 1931, 2719), und daß überdies im Zweifelsfall eine enge Auslegung solcher Klausel geboten sei (RGZ 142, 353; JW 1934, 2395).

    Dagegen hat das Reichsgericht in den jeweils zu seiner Entscheidung gestellten Sachverhalten keine Bedenken dagegen erhoben, wenn durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gewährleistungsansprüche des Käufers für Sachmängel völlig ausgeschlossen werden (RGZ 142, 353; LZ 1931, 1379; DR 1941, 1726).

  • BGH, 09.10.1951 - I ZR 20/51

    Abzahlungsgeschäfte

    Auszug aus BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
    Der Bundesgerichtshof hat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts dargelegt, daß die heute bei Abzahlungsgeschäften vielfach übliche rechtliche Aufspaltung des einheitlichen Lebensvorgangs in einen Kaufvertrag und in einen Kredit- (Darlehns-)vertrag für die Anwendung des Abzahlungsgesetzes ohne Bedeutung ist (BGHZ 3, 257).
  • RG, 23.11.1915 - II 269/15

    Nachbesserungsrecht des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
    Außerdem hat es hervorgehoben, daß im Falle einer unmöglichen oder unzulänglichen Nachbesserung oder im Falle, daß die Nachbesserung verweigert oder ungebührlich verzögert wird, der Käufer gleichwohl auf die Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann (RGZ 87, 335; 96, 268; LZ 1931, 1379; vgl. auch BGH MDR 1954, 345; Staudinger-Ostler Komm BGB § 476 Bem. 4).
  • RG, 26.09.1919 - VII 168/19

    Zum Begriffe der Verzeihung als Erlöschungsgrund des Rechtes auf Scheidung.

    Auszug aus BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
    Außerdem hat es hervorgehoben, daß im Falle einer unmöglichen oder unzulänglichen Nachbesserung oder im Falle, daß die Nachbesserung verweigert oder ungebührlich verzögert wird, der Käufer gleichwohl auf die Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann (RGZ 87, 335; 96, 268; LZ 1931, 1379; vgl. auch BGH MDR 1954, 345; Staudinger-Ostler Komm BGB § 476 Bem. 4).
  • BGH, 09.03.1954 - I ZR 210/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
    Außerdem hat es hervorgehoben, daß im Falle einer unmöglichen oder unzulänglichen Nachbesserung oder im Falle, daß die Nachbesserung verweigert oder ungebührlich verzögert wird, der Käufer gleichwohl auf die Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann (RGZ 87, 335; 96, 268; LZ 1931, 1379; vgl. auch BGH MDR 1954, 345; Staudinger-Ostler Komm BGB § 476 Bem. 4).
  • RG, 15.12.1933 - VII 292/33

    Unter welchen Voraussetzungen liegt eine sittenwidrige Ausnützung der

    Auszug aus BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist gegenüber weitreichenden Freizeichnungsklauseln in Formularverträgen oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederholt eine kritische Stellungnahme zum Ausdruck gekommen und dabei hervorgehoben worden, daß die Zulässigkeit eines solchen Haftungsausschlusses oder einer solchen Haftungsbeschränkung nicht nur durch § 276 Abs. 2 BGB, sondern weitgehend auch durch § 138 BGB eingeengt werde (RGZ 143, 24; JW 1931, 2719), und daß überdies im Zweifelsfall eine enge Auslegung solcher Klausel geboten sei (RGZ 142, 353; JW 1934, 2395).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Denn Kreditinstitute müssen ihre Angebote zu solchen Bedingungen kalkulieren, die sich mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbaren lassen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1956 - II ZR 79/55, BGHZ 22, 90, 98 und Beschluss vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 263).
  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Denn Kreditinstitute müssen ihre Angebote zu solchen Bedingungen kalkulieren, die sich mit den Geboten von Treu und Glauben vereinbaren lassen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1956 - II ZR 79/55, BGHZ 22, 90, 98 und Beschluss vom 1. Juli 1987 - VIII ARZ 9/86, BGHZ 101, 253, 263).
  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 9/15

    Zulässigkeit eines pauschalen Entgelts für geduldete Überziehungen

    Denn die vermeintlich geringe Höhe eines Entgelts ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich kein geeignetes Kriterium, um eine unangemessene Benachteiligung zu rechtfertigen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1956 - II ZR 79/55, BGHZ 22, 90, 98, vom 29. September 1960 - II ZR 25/59, BGHZ 33, 216, 219 und vom 12. Mai 1980 - VII ZR 166/79, BGHZ 77, 126, 131; Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 307 Rn. 18; MünchKommBGB/Wurmnest, 7. Aufl., § 307 Rn. 43 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht